Die Helfer im Alltag stellen Menschen, mit Einschränkungen oder Unterstützungsbedarf eine Helferin oder einen Helfer zur Seite.
Jeder Mensch hat uneingeschränkten Anspruch darauf das seine Würde und Einzigartigkeit respektiert wird. Aus dieser Perspektive wollen wir unsere Dienstleistung als erfüllt sehen.
Sie haben einen Pflegegrad?
§45c SGB XI regelt den Anspruch aller Pflegebedürftigen auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von bis zu 125 € pro Monat. Dieser Anspruch gilt seit dem 01.01.2017 für alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.
Arztbegleitung, Einkaufshilfe oder auch Hilfen zu Hause wie z. B. Reinigen der Wohnung, Bügeln, Fenster putzen, etc. – in jedem dieser Felder ist es wichtig, eine respektvolle Beziehung zu pflegen.
Die täglichen Aufgaben werden nicht nur erledigt, sondern die Helferin oder der Helfer versucht, diese gemeinsam mit dem Kunden zu meistern. Eine solch einfühlsame Unterstützung trägt entscheidend zur Lebensqualität bei.
Möchten Sie mehr über die umfangreichen Angebote von den Helfern im Alltag, erfahren?
Rufen Sie uns an!




„Wir werden nie wissen, wie viel Gutes ein einfaches Lächeln vollbringen kann.“
(Mutter Teresa)